Verkehrswertexpertise

Verkehrswertexpertise

Um bei einer Marke das Bestehen einer Verkehrsgeltung nachweisen zu können, erstellen wir für Sie eine fundierte Expertise. Diese zeigt, inwieweit dass benutzte Zeichen tatsächlich Verkehrsgeltung erlangt hat. Denn Verkehrsgeltung genießt ein Zeichen erst dann, wenn es innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als eindeutiger Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen (siehe § 9 Abs. 3, UWG) oder dessen Waren und/oder Dienstleistungen (siehe § 31 Abs. 1, Markenschutzgesetz 1970) angesehen wird. Quelle ÖNORM A 6800, Ausgabe: 2010-12-01

Eine Verkehrswertexpertise dient somit zur Durchsetzung der Eintragung einer Marke als schutzfähiges Zeichen beim Patentamt im jeweiligen Markenregister.