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Markenschutz - national oder international? - Und nützt Ihnen das überhaupt?
Das Österreichische Patentamt berichtet in aktuellen Aussendungen von einem Trend zu mehr Markenanmeldungen. Dabei werden nicht nur mehr nationale Marken sondern zunehmend auch Gemeinschaftsmarken mit internationalem Schutzanspruch angemeldet. Allein 2014 wurden in Österreich 6105 Marken registriert. Zum Jahreswechsel zählte das österr. Markenregister 107.279 Markenzeichen. Trotzdem zweifeln manche noch immer an der Notwendigkeit und am Nutzen einer Anmeldung.
 
 

Unternehmer wollen Investitionssicherheit und Rechtsverbindlichkeit.

Designer und Markenentwickler sehen sich zunehmend mit steigenden Zugriffen auf Stockanbieter und Crowdsourcing-Plattformen konfrontiert – selbst dann, wenn es um die Auswahl eines individuellen und einzigartigen Unternehmenszeichens geht. Selbst ein Werbeberater konterte jüngst in einer Diskussion über Nutzen und Notwendigkeit des Markenschutzes mit dem Argument, dass ein Zeichen aus dem Stock-Fundus um wenige Euro bei Markenkonflikten oftmalig getauscht werden könnte und die Kosten trotzdem bei weitem günstiger seien, als vorab in "teuren Markenschutz" zu investieren. 

Zum Glück denkt mittlerweile eine bedeutende Mehrheit der österreichischen Unternehmer vorausschauender. Tatsächlich wenden sich gerade in den letzten Monaten und Wochen vermehrt Kunden mit Fragen über Möglichkeiten des Markenschutzes an uns. Daher möchten wir mit dem aktuellen Newsletter  Informationen und Tipps rund um das Thema Markenschutz anbieten.

 
 
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Warum ist Markenschutz wichtig?

Das Markenrecht ist ein sogenanntes Ausschließungsrecht und schafft für Sie als Markeninhaber die Möglichkeit, Ihre Alleinstellung, die sich in Bekanntheit, Vertrauen und Akzeptanz am Markt ausdrückt – dargestellt in ihrem Markenzeichen– exclusiv zu sichern.  Die Marke bündelt damit auch alle immateriellen Werttreiber Ihres Unternehmens, die den wirtschaftlichen Gewinn langfristig garantieren.

 
 
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In 3 Schritten zum Markenschutz

Der Weg zur Markenanmeldung erscheint lange, kompliziert und riskant. Es sind ein paar Dinge, die Sie beachten können, um Ihre Marke wettbewerbsfähig und rechtssicher machen:

1. Prüfen Sie die Markenfähigkeit Ihres Zeichens. 

Marken müssen unterscheidungsfähig und für die Kennzeichnung von Produkten und Leistungen geeignet sein und erfüllen in der Regel die Kriterien einer eigentümlichen geistigen Schöpfung. Gattungsbegriffe, beschreibende und/oder dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommene Begriffe sind nicht markenfähig.

2. Ähnlichkeitsrecherchen

Sorgen Sie dafür, dass Ihnen vertraglich und schriftlich möglichst sämltiche exklusive und uneingeschränkte Nutzungsrechte an dem Zeichen übertragen wurden. Bevor Sie die Marke zur Registrierung anmelden, lassen Sie sich nachweisen, dass in den Markenregistern nicht bereits ähnliche oder verwechslungsfähige Marken registriert oder am Markt verwendet werden. Damit minimieren Sie das Risiko bestehende, ältere Rechte Dritter zu verletzen.

 3. Anmeldung zur Markenregistrierung

Bereiten Sie Ihre Markenanmeldung sorgfältig vor: Art der Marke sowie Produkte und Leistungen, die Sie mit Ihrem Zeichen kennzeichnen möchten, sollten gut überlegt sein. Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Marke nur national in Österreich oder international - z.B. europaweit einsetzen und schützen wollen.

Während die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt relativ einfach vorgenommen werden kann, sind es meist die strategischen Überlegungen davor, die eine Beratung durch Experten rechtfertigen. Checklisten vereinfachen kompliziert anmutende Entscheidungen und Online-Tools helfen Übersicht und Struktur für die Vorbereitungen zu gewährleisten.

 
 
 
 
 

Mangel an Know-how bei Markenschutz

Die österreichweit durchgeführte Sloganstudie belegt, dass trotz des Wissens um Bedeutung und Wichtigkeit nur ein Fünftel der Unternehmen Ihren Markenslogan auch rechtlich geschützt haben. Dies liegt einerseits an der fehlenden Kenntnis, wie ein Slogan rechtlich schützbar ist, und andererseits an der Bereitschaft, bei Verstößen auch dagegen vorzugehen.

Und nach der Markenregistrierung?

Jeder Rechtsanspruch ist so gut, wie er auch gepflegt wird. Daher sollten Sie regelmäßig Ihr Markenumfeld beobachten und prüfen, ob neue Markenzeichen am Markt und in den Markenregistern zu Ihrer Marke ähnlich oder gar verwechslungsfähig sind. Das Marken-Screening sollten Sie min. quartalsweise veranlassen, da bei Markenregistrierungen die Widerspruchsfrist nach drei Monaten abläuft.

 
 
 
 
 

Gerne gehen wir auch auf Ihr Wunschthema ein!

Stellen Sie jetzt einfach Ihre konkrete Frage oder verraten Sie uns, welche Herausforderung  im Zusammenhang mit Ihrer Marke für Sie am größten erscheint. Wir antworten darauf – natürlich diskret – in einem unserer nächsten Newsletter.